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Die Arbeitsgruppe „GeoEnergie“ befasst sich mit den möglichen Anwendungen und Herausforderungen der Geowissenschaften in der Energiewende. Das Ziel der Arbeitsgruppe ist es einen Rahmen zu bieten, welche Geowissenschaftler nutzen können, um sich über das Thema Energiewende zu informieren und auszutauschen. Es ist weiters Aufgabe der Arbeitsgruppe, den internationalen Wissensstand auf dem Gebiet der Energiewende zu verbreiten, au universitärem Gebiet beratend zu wirken und auch öffentlich wirksam tätig zu sein. Die „GeoEnergie“ Arbeitsgruppe ist das Ergebnis der Neuaufstellung der AG Erdölgeologie.
G e s c h ä f t s o r d n u n g
Die Zielsetzungen und Strukturen der Arbeitsgruppe „GeoEnergie“ werden durch die folgende Geschäftsordnung geregelt. Alle Verweise auf die Statuten der Österreichischen Geologischen Gesellschaft (ÖGG) beziehen sich auf die von der Generalversammlung der ÖGG am 28.11.2019 genehmigte Version.
Name, Sitz
- § 1: Die Arbeitsgruppe trägt den Namen „GeoEnergie“ und basiert auf den Bestimmungen der §§ 24 – 26 der Statuten der ÖGG. Der Sitz der Arbeitsgruppe entspricht dem Sitz der ÖGG.
Zweck, Aktivitäten
- § 2: Der Zweck der Arbeitsgruppe „GeoEnergie“ steht im Einklang mit dem Vereinszweck der ÖGG welcher in den §§ 2 – 4 ihrer Statuten festgelegt ist. Die Arbeitsgruppe „GeoEnergie“ befasst sich mit den möglichen Anwendungen und Herausforderungen der Geowissenschaften in der Energiewende. Das Ziel der Arbeitsgruppe ist es einen Rahmen zu bieten, welche Geowissenschaftler nutzen können, um sich über das Thema Energiewende zu informieren und auszutauschen. Es ist weiters Aufgabe der Arbeitsgruppe, den internationalen Wissensstand auf dem Gebiet der Energiewende zu verbreiten, au universitärem Gebiet beratend zu wirken und auch öffentlich wirksam tätig zu sein. Die „GeoEnergie“ Arbeitsgruppe ist das Ergebnis der Neuaufstellung der AG Erdölgeologie.
- § 3: Zum Erreichen ihrer Ziele setzt die Arbeitsgruppe Aktivitäten welche im Folgenden aufgelistet werden:
- Die Arbeitsgruppe (AG) GeoEnergie hat die Aufgabe, Geowissenschaftler bzw. an der Energiewende interessierte Personen, zum Erfahrungsaustausch und zur Zusammenarbeit zu führen.
- Die AG GeoEnergie informiert über und organisiert relevante Vorträge und Veranstaltungen im Bereich Energiewende. Diesem Ziel dienen insbesondere Versammlungen, Exkursionen, Vorträge, Kurse, Veröffentlichungen und andere geeignete Veranstaltungen.
- Die AG GeoEnergie hat zum Ziel eine Webseite zu erstellen, auf welcher alternative Energiequellen und ihre Anwendungen anschaulich und gut verständlich dargestellt werden. Dabei soll besonders die Rolle der Geowissenschaften in der Energiewende hervorgehoben werden. Als weiterführende Anwendung kann das online Material nicht nur von GeoEnergie Mitgliedern, sondern auch von Interessierten oder für Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
- Die AG GeoEnergie versteht sich als Schnittstelle zu anderen Arbeitsgruppen innerhalb der ÖGG, zum Beispiel im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, und als Mittler zwischen dem akademischen und angewandten Bereich.
- Die AG GeoEnergie soll auch eine Schnittstelle zur Österreichischen Geophysikalischen Gesellschaft (AGS) bilden, um das breite Spektrum von geowissenschaftlichem Wissen abzudecken.
- Die AG GeoEnergie hält alle 3 Monate eine Online Sitzung ab, zu der GeoEnergie Mitglieder aber auch Interessierte herzlich willkommen sind.
Rechte und Pflichten der Arbeitsgruppe gegenüber der ÖGG
- § 4: Als Gruppierung innerhalb der ÖGG hat die Arbeitsgruppe gegenüber der ÖGG, insbesondere gegenüber dem ÖGG-Vorstand spezielle Rechte und Pflichten. Sie ist im Allgemeinen zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den Organen der ÖGG verpflichtet.
- § 5: Die Arbeitsgruppe „GeoEnergie“ kann folgende Rechte gegenüber der ÖGG geltend machen:
- Sie hat das Anrecht auf eine jährliche Dotation, welche durch den ÖGG-Vorstand beschlossen wird.
- Sie entsendet eine Vertretung in den erweiterten ÖGG-Vorstand (ÖGG Statuten § 18). Der Vertreter/die Vertreterin kann sich bei Sitzungen des erweiterten ÖGG-Vorstandes von einem Mitglied der Arbeitsgruppe vertreten lassen, hat dies jedoch dem ÖGG-Vorstand im Vorfeld bekanntzugeben.
- Die Arbeitsgruppenleitung hat das Recht, Protokolle des ÖGG-Vorstands einzusehen.
- Die Arbeitsgruppenleitung bekommt alle an die ÖGG gelieferten Protokolle der Arbeitsgruppe im internen Homepagebereich der ÖGG bereitgestellt.
- Die Arbeitsgruppe hat Anrecht auf einen eigenen Cloud-Bereich innerhalb der ÖGG-Cloud.
- Die Arbeitsgruppe hat das Recht auf ein ÖGG-Mailpostfach.
- Ihre Arbeitsgruppenleitung darf die elektronische Liste ihrer Mitglieder einsehen und den Mail-Verteiler ihrer Arbeitsgruppe nutzen.
- Die Arbeitsgruppe kann den ÖGG-Vorstand um finanzielle und logistische Unterstützung für konkrete Vorhaben ersuchen. Der ÖGG-Vorstand hat diese im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
- § 6: Die Arbeitsgruppe „GeoEnergie“ hat gegenüber der ÖGG folgende Pflichten:
- Sie muss bis spätestens 31.01. des Jahres eine Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres sowie etwaige Belege an den Kassier der ÖGG (kassier@mail.geologie.or.at) übermitteln. Eine Vorlage wird durch den ÖGG-Vorstand bereitgestellt.
- Veranstaltungstermine werden an den Terminkalender der ÖGG (kontakt@geologie.or.at) und, an die Redaktion der Geopost gemeldet.
- Sie muss der Generalversammlung der ÖGG berichten.