Kursbeschreibung
In einem 12-stündigen Kurs der ÖGG-Arbeitsgruppe Digitale Geologie in Zusammenarbeit mit der IDCC (International Drone Competence Centre) werden die Grundlagen zur Durchführung photogrammetrischer Missionen mittels UAS (Unmanned Aerial Systems) erarbeitet. UAS bieten die Möglichkeit kosten- und zeiteffizient Oberflächendaten und Orthofotos vom Untersuchungsgebiet zu erzeugen.
Inhalte
- Flugvorbereitung (inhaltlich, rechtlich, zeitlich)
- Flugplanung mit unterschiedlichen Programmen
- Flugdurchführung (am Simulator und in einem Steinbruch)
- Datenauswertung bis hin zur Punktwolke, DOM und Orthofoto
Erforderliche Vorkenntnisse
DiGeo-Kurs UAS Drohnen Einführung oder vergleichbare Fähigkeiten (Grundkenntnisse im Umgang mit UAS in Österreich). Grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit GIS-Systemen (bzw. DiGeo-Kurs QGIS für Erdwissenschaftler) und Punktwolken.
Vorraussetzungen
Eigener durchschnittlicher Laptop mit einer GIS Software (z.B. QGis) und Notepad++. Weitere zu installierende Testversionen werde den Teilnehmern noch bekanntgegeben.
Termine, Anmeldung, Absagen und Fristen
Nach Ihrer Registrierung senden wir Ihnen eine Rechnung auf Ihre angegebene Mail-Adresse zu. Die Anmeldung zu einem der Kurse ist gültig, sobald die Teilnahmegebühr auf dem auf der Rechnung angegebenen ÖGG-Konto eingelangt ist.
Kursabsagen
Die ÖGG ist bemüht, alle Kurse möglichst günstig anzubieten, zugleich aber kostendeckend zu arbeiten. Daher behalten wir es uns vor, Kurse bei zu geringer Auslastung zu verschieben oder abzusagen. In einem solchen Fall bekommen die Teilnehmer selbstverständlich die volle Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Die ÖGG strebt keinerlei Gewinne an. Evt. entstehende Überschüsse werden zum Ausgleich für andere defizitäre Kurse, geförderte Kursplätze oder andere gemeinnützige ÖGG-Initiativen verwendet.
Abmeldung von Kursen
Teilnahmen können bis 3 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Bis 1 Woche vor Kursbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr von 25%. Bei kurzfristigeren Absagen ist eine Rückerstattung nicht möglich um die Deckung der Unkosten zu gewährleisten.